Anträge zur Kostenübernahme
Der Aufenthalt Ihres Kindes im Aufschnaufhaus wird über die Pflegekasse und die Sozialkasse finanziert. Hierzu muss vor jedem Aufenthalt ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Der Aufenthalt Ihres Kindes im Aufschnaufhaus wird über die Pflegekasse und die Sozialkasse finanziert. Hierzu muss vor jedem Aufenthalt ein entsprechender Antrag gestellt werden.
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Antrag für Pflegekasse (.doc)
Antrag Sozialkasse (.doc)
Antrag Sozialkasse Bezirk (.doc)
Zuständig ist:
Sie wohnen in Ulm:
Stadt Ulm
Abteilung Soziales
Olgastraße 152
89073 Ulm
Sie wohnen im Landkreis Alb-Donau:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Soziale Sicherung
Postfach 2820
89070 Ulm
Sie wohnen in Neu-Ulm oder dem Landkreis Neu-Ulm:
Bezirk Schwaben
Sozialverwaltung
86147 Augsburg