Kostenübernahme
Vor dem ersten Aufenthalt erfolgt im Elterngespräch eine ausführliche Information über die Kostenübernahme und Beantragung.
Zur Entlastung haben pflegende Angehörige Anspruch auf Kostenübernahme von 28 bis 42 Tagen im Jahr. Nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind die staatlichen und kommunalen Sozialhilfeträger und die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet die Kosten für die Unterbringung zu tragen. Zuständig sind in Baden-Württemberg die Landratsämter der Wohnorte und in Bayern die Sozialverwaltung der Bezirke.